Auszüge aus der Satzung
-
Vereinszweck
Zweck des Vereins ist die Förderung der Völkerverständigung zwischen Frankreich und Deutschland.
-
Mitgliedschaft
Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person sowie Personenvereinigung jeder Art werden. Über die Aufnahme entscheidet nach schriftlichem Antrag der Vorstand. Der Vorstand hat das Recht, EHRENMITGLIEDER zu ernennen.
-
Organe des Vereins
a) Der Vorstand
b) Die Mitgliederversammlung
Alle Vereinsämter werden ehrenamtlich ausgeübt.
-
Der Vorstand
Der Vorstand leitet den Verein.
Er setzt sich zusammen aus:
a) Dem/der Vorsitzenden
b) Dem/der Stellvertretenden Vorsitzenden
c) Dem/der Schatzmeister/in
d) Dem/der Schriftführer/in
e) und vier Beisitzern/innen -
Die Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung beschließt in folgen-den Angelegenheiten:
a) Entlastung und Wahl des Vorstands
b) Entlastung und Wahl von zwei Kassenprüfern
c) Festsetzung der Mitgliedsbeiträge
d) Satzungsänderung
e) Auflösung des Vereins