Sehr geehrter Kunde,

unsere Internetseite ist auf Internet Explorer ab 7.0+ optimiert. Sie nutzen zur Zeit einen veralteten Internet Explorer. Bitte laden Sie hier die aktuelle Version kostenlos aus dem Internet herunter.


Download Internet Explorer
  • Vereinszweck

    Zweck des Vereins ist die Förderung der Völkerverständigung zwischen Frankreich und Deutschland.
     

    mehr
  • Mitgliedschaft

    Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person sowie Personenvereinigung jeder Art werden. Über die Aufnahme entscheidet nach schriftlichem Antrag der Vorstand. Der Vorstand hat das Recht, EHRENMITGLIEDER zu ernennen.

  • Organe des Vereins

    a) Der Vorstand

    b) Die Mitgliederversammlung

     

    Alle Vereinsämter werden ehrenamtlich ausgeübt.

  • Der Vorstand

    Der Vorstand leitet den Verein.
     

    Er setzt sich zusammen aus:

    a) Dem/der Vorsitzenden
    b) Dem/der Stellvertretenden Vorsitzenden
    c) Dem/der Schatzmeister/in
    d) Dem/der Schriftführer/in
    e) und vier Beisitzern/innen

    mehr
  • Die Mitgliederversammlung

    Die Mitgliederversammlung beschließt in folgen-den Angelegenheiten:

    a) Entlastung und Wahl des Vorstands
    b) Entlastung und Wahl von zwei Kassenprüfern
    c) Festsetzung der Mitgliedsbeiträge
    d) Satzungsänderung
    e) Auflösung des Vereins

    mehr